Helmstedt. Der Rechtsanwalt Nikolaos Kairis aus Meerbusch bei Neuss überzieht Deutschland mit einer Abmahnwelle. Zigtausende Privathaushalte wie Unternehmen haben laut der Internetseite „anwalt.de“ bereits Post von dem Advokaten bekommen, der seit dem 11. Juni 2021 als niedergelassener europäischer Anwalt Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf ist.
Auch ein Unternehmen aus der Region Helmstedt-Wolfsburg hat ein Schreiben aus Meerbusch erhalten. Es geht um Google-Fonts und einen angeblichen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Google Fonts sind interaktive Schriften, die der amerikanische Internetkonzern kostenlos zur Verfügung stellt. Sie können auf Websites integriert werden, ohne auf dem Server der Seite installiert zu sein. Das sorgt für „Datentransfer“ an Google. Beim Hochladen einer Seite mit Google-Fonts wird die IP-Adresse des jeweiligen Users an Google übertragen.
Anwalt Nikolaos Kairis vertritt angeblich die Rechte eines gewissen Herrn Wang Yu. Kairis behauptet: „Nach dem Aufruf Ihrer Website musste meine Mandantschaft feststellen, dass Sie nicht die Zustimmung meiner Mandantschaft besitzen, seine IP Adresse zu nutzen, beziehungsweise an den Internet Konzern Google durch Nutzung von Google Fonts weiterzuleiten.“
Er fordert die vermeintlichen Übeltäter nun auf, die gespeicherten Daten, also die IP-Adresse, seines Mandaten zu löschen und eine Unterlassung zu erklären. Der Haken: Diese Erklärung ist strafbewehrt, heißt: Es kann schnell teuer werden. Außerdem fordert er Auskunft über die Verwendung der Daten. In Begleitung seines Briefs gibt es gleich eine Rechnung über 226,10 Euro mit einem Zahlungsziel von sieben Tagen, die Brieflaufzeit nicht abgezogen. Allein diese Forderungen sind laut „anwalt.de“ „höchst fragwürdig“.
Der genannte Betrieb ist Mitglied einer Handwerksinnung, die unter dem Dach der Kreishandwerkerschaft Helmstedt-Wolfsburg organisiert ist. Deren Geschäftsführer Claudius Nitschke rät allen Betrieben, ihre Internetseiten auf die Nutzung von Google-Fonts zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Interessante Quellen dazu: www.anwalt.de, www.stroemer.de/gegner/yu-wang-google-fonts, www.it-recht-kanzlei.de