22. November 2021
Allgemein

Die Steuererklärung nach dem Tod

NH-Pflegserie: Pflegekosten geltend machen und Steuern sparen

Christian Klett rät den Familien bei älteren Angehörigen zu einer regelmäßigen Durchsicht der Unterlagen, um Rechnungen bei der Steuer einreichen zu können. Foto: Umsorgt wohnen/oh

Nach dem Tod eines Familienangehörigen haben die Hinterbliebenen viel zu tun, um die Beerdigung zu organisieren und den Nachlass zu regeln. Was oft vergessen wird: Im Jahr danach ist noch eine Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen beim Finanzamt einzureichen.

Wer das vergisst, wird dazu eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten, „denn die Steuerbehörden werden automatisch vom Einwohnermeldeamt über den Erbschein und den Rechtsnachfolger informiert“, erklärt der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Christian Klett und berichtet von folgendem Fall: Einem Sohn flatterte ein Jahr nach dem Tod seines Vaters die Aufforderung ins Haus, die Einkommensteuererklärungen für die vergangenen drei Jahre einzureichen. Das Renteneinkommen des Verstorbenen war bekannt, da es einen Datenaustausch zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund mit den Finanzämtern gibt. Doch der Erbe hatte alle Unterlagen vernichtet und konnte keine „außergewöhnlichen Belastungen“ wie etwa die Pflegekosten für seinen verstorbenen Vater geltend machen.

Christian Klett versteht die Hinterbliebenen, die mit dem Thema abschließen und einen „emotionalen Kehraus“ machen wollen. Doch mit den Rechnungen etwa für Taxikosten zum Arzt, Zuzahlungen für Medikamente und Therapien, Pflegekosten für die Pflege zu Hause oder im Altenheim kann die Steuerlast gemindert werden. In den meisten Fällen gibt es sogar eine Rückzahlung. Deshalb der Tipp an die Angehörigen: Bewahren Sie alle Belege auf, um sie bei der „Schlussabrechnung“ gegenüber dem Finanzamt einreichen zu können. Eine fachliche Unterstützung bieten Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.

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