Helmstedt (r.). „Auf die Plätze, fertig, los!“ – die Sportanlagen im Freien können wieder in Betrieb genommen werden. Im Rahmen der Veröffentlichung der geänderten Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus kehrt auch so etwas wie Alltag für viele Sportler zurück.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagte dazu: „Sport ist nicht nur Freizeitbeschäftigung, sondern für viele von uns ein Lebensgefühl. Wenn wir in diesen schweren Zeiten wieder auf die vertrauten Anlagen gehen können, um Sport zu treiben, wird uns das helfen, den Mut nicht zu verlieren.“
Von herausragender Bedeutung sei dabei die Einhaltung der Hygienevorschriften. „Nur, wenn es uns gemeinsam gelingt, die Infektionszahlen niedrig zu halten, wird die Öffnung von Dauer sein. Auch wird es Voraussetzung dafür sein, wenn es darum geht, möglichst schnell auch die Hallen wieder zu öffnen. Ich danke allen Sportlern, die sich so geduldig an die Beschränkungen gehalten haben und hoffe sehr, dass wir jetzt alle mit umso mehr Freude ins Schwitzen kommen, wenn auch mit dem nötigen Abstand!“, hob Pistorius hervor.
Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien können seit Mittwoch wieder für den kontaktlosen Sport öffnen. Die Umkleiden und Duschen sowie Vereinsheime und Gastronomie bleiben allerdings weiterhin geschlossen.
Der Präsident des Landessportbunds, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, reagierte entsprechend erfreut auf diese Entwicklung. „Der organisierte Sport in Niedersachsen ist bereit für die Wiederaufnahme des Betriebs im Freien auf der Basis der zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes und der sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände für die jeweiligen Sportarten. Wir sind sicher, dass sowohl die Verantwortlichen in den Vereinen als auch die Sportler selbst verantwortungsvoll mit der Situation umgehen werden und als Priorität die Eindämmung der Pandemie und die Gesundheit in der Bevölkerung im Blick haben“, konstatierte Umbach.
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkung von Sportarten, allerdings werden die Voraussetzungen für eine zulässige sportliche Betätigung im Freien in der Regel leichter bei der Ausübung von Individualsportarten erfüllt sein. Auch die Zahl der Trainierenden ist nicht vorgegeben. Entscheidend ist der Abstand zwischen den Personen (zwei Meter).
Folgende Leitplanken sollen auf Freiluftsportanlagen beachtet werden: Personenabstand (zwei Meter), kontaktfreie Durchführung, Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, Umkleidekabinen und Gastronomiebereiche bleiben geschlossen, Bekleidungswechsel und Körperpflege zu Hause, Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen, Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen bleibt untersagt, keine Zuschauer.