22. Juli 2019
Politik

Sterben wird teurer

Samtgemeinderat Velpke segnet die neue Gebührenordnung bei fünf Gegenstimmen ab

Als Träger der Friedhöfe ist die Samtgemeinde eigentlich verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Das ist in der Vergangenheit wohl nicht gelungen. Foto: Erik Beyen

Velpke. In seiner jüngsten Sitzung vor der Sommerpause verabschiedete der Samtgemeinderat die neue Friedhofsgebührensatzung für die Samtgemeinde. Fünf Ratsmitglieder verweigerten ihre Zustimmung. Die Satzung gilt gemäß Vorlage und Beschluss ab dem 1. Januar 2020.

Um die Friedhöfe der Samtgemeinde Velpke kümmert sich Laura-Jane Nicolai. Ihre Vorgängerin im Amt, Lynn-Merle Waff, hatte in der Beschlussvorlage für die politischen Gremien aufgeschrieben, welche Summen die Samtgemeinde von 2015 bis 2018 für ihre Friedhöfe drauflegen musste, und zwar exakt 276613,28 Euro. Der Haken daran: Als Träger der Friedhöfe ist die Samtgemeinde eigentlich verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Das ist in der Vergangenheit wohl nicht gelungen. Darum hat man neu kalkuliert.

Grundlage für die Errechnung der Gebühren sind die Gesamtkosten der Jahre 2015 bis einschließlich 2018. Die Verwaltung kommt hier auf 742606,38 Euro. Daraus hat Lynn-Merle Waff einen Durchschnitt für vier Jahre errechnet, macht 185651,60 Euro pro Jahr. Bei durchschnittlich 141 Bestattungen in einem Jahr und einer Lohn- und Preissteigerung von zwei Prozent im Kalkulationszeitraum, gemeint sind die vier Jahre von 2015 bis 2018, kostet die Unterhaltung einer Grabstätte demnach 1370 Euro.

Und das sind die neuen Gebühren im Vergleich zu den aktuellen: Die Kosten für den Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte sind von derzeit 972 auf 1370 Euro gestiegen. Für eine Verlängerung des Nutzungsrechtes werden pro Jahr und Grabstelle 45,67 statt wie bisher 32,40 Euro fällig. Der Aushub für eine Erdbestattung kostet künftig 477 Euro. Bislang lag der Preis bei 458 Euro. Und für eine Urnenbestattung sieht die Satzung nun 223 statt 156 Euro vor.

Die Nutzung einer Friedhofskapelle für Trauerfeiern wird günstiger. Der Preis sinkt von 271 auf 257 Euro. Bei verstorbenen Menschen bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr stellt die Verwaltung 50 Prozent der Grabstellen- und Unterhaltungsgebühren in Rechnung.

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